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„…der Genuss folgt nicht erst nach dem Lernen,
sondern Lernen und Genuss sind gleichzeitig“

 

Die Ausbildung zum Taxifahrer

Ortskundeprüfung – Personenbeförderungsschein

Im neuen Gesetz (gültig ab 2. August 2021) ist die Ortskundeprüfung für Taxifahrer abgeschafft
 und wird durch eine Fachkundeprüfung ersetzt, die künftig
sowohl angehende Taxi- wie auch Mietwagen- und Poolingfahrer
ablegen müssen. Deren genauer Inhalt wird
noch bundeseinheitlich zu regeln sein. Mehr dazu….

Voraussetzungen:
– Mindestalter 21 Jahre
– 2 Jahre die EU-Fahrerlaubnis Klasse B
– Medizinischer Eignungstest durch Betriebsarzt
– Polizeiliche Führungszeugnis muss in Ordnung sein und
in der Verkehrszentralregister darf nicht mehr als
7 Punkte eingetragen sein.

 

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Die Ausbildung zum Taxiunternehmer

Wir führen Vorbereitungskurse auf die Fachkundeprüfung vor der Handelskammer Hamburg durch.

Dauer:
Die Kurse dauern 8 Wochen. Der Unterricht
findet jeden Montag & Mittwoch  14:30 bis 16:30 Uhr statt.

Die Kosten:

Vorbereitungskursus inkl. Lehrmaterial

500,00 €

Die Prüfungsgebühr bei der Handelskammer Hamburg

110,00 €

Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, zu jeder Zeit mit dem Kursus anzufangen, sollte aber sich vorher informieren, wann ein Sachgebiet neu anfängt.