„…der Genuss folgt nicht erst nach dem Lernen,
sondern Lernen und Genuss sind gleichzeitig“
Die Ausbildung zum Taxifahrer
Ortskundeprüfung – Personenbeförderungsschein
Im neuen Gesetz (gültig ab 2. August 2021) ist die Ortskundeprüfung für Taxifahrer abgeschafft
und wird durch eine Fachkundeprüfung ersetzt, die künftig
sowohl angehende Taxi- wie auch Mietwagen- und Poolingfahrer
ablegen müssen. Deren genauer Inhalt wird
noch bundeseinheitlich zu regeln sein. Mehr dazu….
Voraussetzungen:
– Mindestalter 21 Jahre
– 2 Jahre die EU-Fahrerlaubnis Klasse B
– Medizinischer Eignungstest durch Betriebsarzt
– Polizeiliche Führungszeugnis muss in Ordnung sein und
in der Verkehrszentralregister darf nicht mehr als
7 Punkte eingetragen sein.
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Die Ausbildung zum Taxiunternehmer
Wir führen Vorbereitungskurse auf die Fachkundeprüfung vor der Handelskammer Hamburg durch.
Dauer:
Die Kurse dauern 8 Wochen. Der Unterricht
findet jeden Montag & Mittwoch 14:30 bis 16:30 Uhr statt.
Die Kosten:
Vorbereitungskursus inkl. Lehrmaterial |
500,00 € |
Die Prüfungsgebühr bei der Handelskammer Hamburg |
110,00 € |
Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, zu jeder Zeit mit dem Kursus anzufangen, sollte aber sich vorher informieren, wann ein Sachgebiet neu anfängt.