Böse Ausreißer: Ergebnisse der Zollkontrollen im Taxi- und Mietwagengewerbe
Mitte Mai führte der Zoll Kontrollen im bei Taxis und Mietwagen durch. Nach und nach werden die Ergebnisse publik -mit manchen ganz besonders schwarzen Schafen.
Die deutschlandweiten Kontrollen fanden alle innerhalb einer Woche statt. Der Prüfungs-Schwerpunkt wurde dabei auf die Einhaltung der Mindestlohnregelungen gelegt. Überprüft wurden sowohl Taxis wie auch Mietwagen.
Rund 900 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls überprüften an mehreren Tagen in der vergangenen Woche gezielt das Taxi- und Mietwagengewerbe. In diesem Zeitraum wurden knapp 1.600 Fahrerinnen und Fahrer von den Mitarbeitern des Zolls zu Ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Das führte in der Folge zu mehr als 260 Überprüfungen von Geschäftsunterlagen.
Konkreter Schwerpunkt der Kontrollen war die Überprüfung der Entlohnung der Fahrer und Fahrerinnen. So wurde abgeprüft, ob den Fahrer auch der Mindestlohn gezahlt wird. Für die Überwachung der Einhaltung des Mindestlohns sind in der Folge tiefergehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung bei den Taxi- und Mietwagenfirmen erforderlich.
In rund 500 Fällen ergaben sich Hinweise darauf, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet sind oder zu Unrecht Sozialleistungen beziehen. Diesen Hinweisen gehen die Zollbeamten nun weiter nach.
Bereits während der Kontrollen wurden knapp 30 Ermittlungsverfahren eingeleitet. In der Hauptsache, weil die überprüften Personen sich der Prüfung widersetzt hatten. Wegen unerlaubtem Aufenthalts wurden zudem vier Strafverfahren eingeleitet.
Die Bilanz des Zolls lässt die Personenbeförderungsbranche nicht gut dastehen. Da in der Presseinfo kein Unterschied zwischen Taxi und Mietwagen gemacht wird, kann leider kein Rückschluss auf das Verhältnis bei den Kontrollen zwischen Taxi und Mietwagen erfolgen.
Wer von beiden und in welcher Form beanstandet wurde, geht vereinzelt aus den Pressemdlungen der örtlichen Zollbehörden hervor – und aus den zahlreichen Meldungen der Tagespresse, die daraus resultieren.
So wurden in Hagen fünf Fahrzeuge eines Taxibetriebs angetroffen, die ohne Konzession der Stadt Hagen betrieben wurden. Das hinzugezogene Team des Hagener Stadtordnungsdienstes untersagte die Weiterfahrt bzw. den Weiterbetrieb der fünf Fahrzeuge. Die Ordnungsnummern auf den Taxifahrzeugen wurden umgehend entfernt.
In Ulm wurde ein Fahrer angetroffen, der Sozialleistungen bezog und mehr Stunden arbeitete als bei der Agentur für Arbeit angegeben. Hier steht der Verdacht des Sozialleistungsbetruges im Raum. Zwei andere Fahrer konnten sich nicht ausweisen und zahlten ein Verwarnungsgeld von je 55 Euro.
Abgelaufenen P-Scheine und fehlende Unterlagen wurde mit am häufigsten bemängelt. Geprüft wurde unter anderem in Aachen, Augsburg, Bad Hersfeld, Baden Baden, Bautzen, Bielefeld, Bonn, Darmstadt, Fulda, Gießen, Görlitz, Hagen, Hanau, Hamburg, Kassel, Köln, Leverkusen, Leipzig, Minden-Lübbecke, Rostock (Landkreis), Siegen, Ulm, Vorpommern-Greifswald, Weißwasser, Wiesbaden und Zittau. sg
Anmerkung der Redaktion: Es ist wirklich schade, dass der Zoll bei seiner anschließenden Veröffentlichung des Kontrollergebnisses nicht zwischen den beiden Verkehrsarten Taxi und Mietwagen unterscheidet. Die schwarzen Schafe gibt es allerdings auf beiden Seiten, das das zeigt das Beispiel aus Hagen.
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